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Container für Siedlungsabfälle (Gewerbeabfälle)

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Gewerbeabfälle und Siedlungsabfälle entsorgen

Container für Siedlungsabfall/Gewerbeabfall gibt es in verschiedenen Größen.
Wir sind ein bundesweit zertifizierter Containerdienst mit über 20 Jahren Erfahrung und stehen dir als verlässlicher Partner für die Entsorgung von allen Abfallarten zur Seite.

 

Unser Service:

 

  • Wir stellen deinen Container pünktlich zum gewünschten Termin.

  • Wir holen den vollen Container zum vereinbarten Zeitpunkt ab, oder auf Anfrage wenn er voll ist.

  • Auf Wunsch tauschen wir den Container und stellen einen neuen Container, wenn wir den alten abholen.

  • Alle Preise inklusive Transport und Entsorgung. Keine versteckten Kosten!

 

Dein Vorteil:

 

  • Zeitersparnis: Spar dir die Fahrten zum Wertstoffhof und steck die Zeit lieber in dein Projekt!

  • Weniger Stress: Einfach unsere Container befüllen, wir entsorgen für dich!

  • Individueller Service: Egal was ist, unser Kundenservice ist für dich da!

  • Sichere Entsorgung: Wir entsorgen deinen Siedlungsabfall/Gewerbeabfall umweltgerecht!

Inhaltsverzeichnis

1
Gewerbeabfälle und Siedlungsabfälle entsorgen
2
Was sind Siedlungsabfälle?
3
AVV 200301: Gemischte Siedlungsabfälle
4
Kosten für Container zur Entsorgung von Siedlungsabfällen
5
Größen unserer Siedlungsabfallcontainer
6
Was darf in den Siedlungsabfallcontainer?
7
Wie wird der Siedlungsabfallcontainer richtig befüllt?
8
Hinweise zur Entsorgung von Siedlungsabfall
9
Hier fällt Siedlungsabfall an
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Was sind Siedlungsabfälle?

Siedlungsabfälle, auch bekannt als gewerbliche Siedlungsabfälle oder Gewerbeabfälle, umfassen Abfälle aus privaten Haushalten sowie gewerbliche und industrielle Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen. Diese Abfälle entstehen unter anderem in Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

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AVV 200301: Gemischte Siedlungsabfälle

Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) 200301 beschreibt Siedlungsabfälle als gemischt anfallende Gewerbe- oder Industrieabfälle, die zur Verwertung bestimmt sind. Diese Abfälle dürfen nicht der Pflicht zur Überlassung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen. Gemischte Siedlungsabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle, die keine sperrigen, flüssigen oder gefährlichen Stoffe enthalten. 

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Kosten für Container zur Entsorgung von Siedlungsabfällen

Die Kosten für Siedlungsabfallcontainer hängen von der Größe des Containers und der Menge der abzugebenden Siedlungsabfälle ab. Zudem variieren die Gesamtkosten, abhängig von Standort, Transportdistanzen und regionalen Gebühren. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, den Siedlungsabfallcontainer ordnungsgemäß und nur mit zugelassenen Abfällen zu befüllen. 

Hinweis: Die verfügbaren Größen der Container können je nach Liefergebiet variieren.

Größere Siedlungsabfallcontainer sind verhältnismäßig günstiger, da die Logistikanteile im Gesamtpreis niedriger ausfallen. Dies ergibt sich aus dem größeren Fassungsvermögen des Containers im Verhältnis zu den Kosten. Wenn Fragen zur Containergröße offen sind, steht unser Kundendienst gerne zur Verfügung. 

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Größen unserer Siedlungsabfallcontainer

Unser Angebot an Containern deckt alle verfügbaren Größen ab, von 1 cbm bis zu 10 cbm Volumen.

In den meisten Fällen sind Container über 10 cbm aufgrund ihrer vollen Befüllung zu schwer für den Transport und werden daher selten bereitgestellt. Für eine reibungslose Containerplatzierung benötigen wir eine Durchfahrtsbreite von 3 Metern und eine Höhe von 3,50 Metern. 

Diese Maße können je nach Fahrzeug und Container variieren. Bei knappen Platzverhältnissen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Der Container wird rückwärts vom LKW auf festem Untergrund platziert und benötigt eine Rangierfläche von etwa 12 bis 15 Metern Länge und 4 Metern Breite.

3 m³
2,45 x 0,95 x 1,29 m
5 m³
3,1 x 1,9 x 1,25 m
7 m³
3,6 x 1,9 x 1,6 m
10 m³
3,9 x 1,9 x 1,8 m
12 m³
5 x 1,9 x 2 m
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Was darf in den Siedlungsabfallcontainer?

Siedlungsabfallcontainer sind ausschließlich mit für die dafür vorgesehenen Abfällen zu befüllen. Das Vermischen mit anderen Abfällen, wie z. B. Bauschutt, Erdaushub oder Gartenabfall, führt zu zusätzlichen Sortierkosten und ist nicht gestattet. Die Restabfälle, die nicht stofflich verwertbar sind, werden entweder verbrannt oder einer mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen. Daher sind sie von recyclebaren oder schädlichen Stoffen, wie z. B. Asbest, zu trennen. 

Erlaubte Abfälle
Dosen
Einwegpaletten
Folien
Gemische aus Holz
Geringe Mengen Glas
Holzabfälle Klasse I, II, III
Holzkisten
Kork
Kunststoffe wie z.B. Plastik
Kunststoffrohre
Styropor
Textilien
Tüten
Verbundverpackungen
Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Pappe oder Papier
Zellstoffabfälle
leichte Metalle
Nicht-erlaubte Abfälle
Altreifen
Asbest
Batterien
Bauschutt
Beton
Bioabfall
Chemikalien
Dachpappe
Elektroschrott
Farben
Flüssige Abfälle
Gefährliche Abfälle
Gips
Holzabfälle Klasse IV
Küchen- und Kantinenabfall
Lacke
Mineralwolle
Öle
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Wie wird der Siedlungsabfallcontainer richtig befüllt?

Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfordert die korrekte Befüllung des Siedlungsabfallcontainers!

Um Siedlungsabfälle oder Gewerbeabfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können, ist der Container richtig zu befüllen. Der gewerbliche Siedlungsabfall darf nicht über den oberen Rand des Containers hinausragen, sondern muss mit diesem abschließen. Eine Überbefüllung kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sowie den Abtransport erschweren oder sogar verhindern. Zudem könnten zusätzliche Kosten entstehen. 

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Hinweise zur Entsorgung von Siedlungsabfall

Für die Aufstellung eines Siedlungsabfallcontainers auf privatem Grund ist keine Genehmigung notwendig. Hingegen wird eine Genehmigung benötigt, wenn der Gewerbeabfallcontainer auf öffentlichem Grund platziert wird. Während des Bestellprozesses erhältst du entsprechende Hinweise, falls eine Stellgenehmigung erforderlich ist. 

Neben der Notwendigkeit einer Stellgenehmigung sind weiterhin folgende Punkte zu beachten:
Rechtsvorschriften prüfen

Bei der Aufstellung von Containern sind Gesetzmäßigkeiten einzuhalten: 

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßen- und Wegerecht (StWG)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Städtische Sondernutzungssatzung 
Sortierung

Trenne große Mengen an Abfällen wie Plastik, Papier und Glas, da diese Stoffe wiederverwendet werden können.

Gefährliche Stoffe

Entsorge gefährliche Stoffe wie Batterien, Chemikalien und Elektronikgeräte entsprechend den örtlichen Vorschriften und bringe sie zu speziellen Sammelstellen.

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Hier fällt Siedlungsabfall an

Diese produzieren Siedlungsabfall durch Verpackungen von Spielzeug, Hygieneprodukten wie Windeln sowie durch Essensverpackungen aus Kunststoff und Pappe.
n privaten Haushalten entsteht Siedlungsabfall aus Verpackungsmaterialien wie Plastikflaschen, Kartons und Kunststofffolien, sowie aus Textilien und Einwegpaletten.
Haushalte
In privaten Haushalten entsteht Siedlungsabfall aus Verpackungsmaterialien wie Plastikflaschen, Kartons und Kunststofffolien, sowie aus Textilien und Einwegpaletten
Gewerbegebäude
Unternehmen erzeugen Siedlungsabfall durch Verpackungsmaterialien wie Styropor und Kunststoffrohre, Büroabfälle wie Papier und leichte Metalle sowie durch Einwegpaletten und Holzkisten.
Industrie
Hier fällt Siedlungsabfall an in Form von Zellstoffabfällen aus der Produktion, Korkmaterialien, sowie Glasreste und gemischte Abfälle aus der Verarbeitung von Materialien wie Holz, Dosen und Folien.
Abbrucharbeiten
Beim Abriss alter Wohnhäuser und Siedlungsgebäude wird eine Vielzahl von Abfällen erzeugt, die als Siedlungsabfall klassifiziert werden, z. B. Verpackungsmaterial, Textilien, Hölzer, Dosen oder Einwegplatten.
Räumungen
Bei Zwangsräumungen oder Entrümpelungen von Wohnungen oder Unternehmenssitzen fallen Siedlungsabfall an, wie Reststoffe (z. B. Textilien, Styropor, Zellstoff, Kork) Verpackungsmaterialien, Hölzer und andere Materialien an

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