Container für Siedlungsabfälle (Gewerbeabfälle)
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Gewerbeabfälle und Siedlungsabfälle entsorgen
Container für Siedlungsabfall/Gewerbeabfall gibt es in verschiedenen Größen.
Wir sind ein bundesweit zertifizierter Containerdienst mit über 20 Jahren Erfahrung und stehen dir als verlässlicher Partner für die Entsorgung von allen Abfallarten zur Seite.
Unser Service:
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Wir stellen deinen Container pünktlich zum gewünschten Termin.
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Wir holen den vollen Container zum vereinbarten Zeitpunkt ab, oder auf Anfrage wenn er voll ist.
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Auf Wunsch tauschen wir den Container und stellen einen neuen Container, wenn wir den alten abholen.
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Alle Preise inklusive Transport und Entsorgung. Keine versteckten Kosten!
Dein Vorteil:
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Zeitersparnis: Spar dir die Fahrten zum Wertstoffhof und steck die Zeit lieber in dein Projekt!
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Weniger Stress: Einfach unsere Container befüllen, wir entsorgen für dich!
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Individueller Service: Egal was ist, unser Kundenservice ist für dich da!
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Sichere Entsorgung: Wir entsorgen deinen Siedlungsabfall/Gewerbeabfall umweltgerecht!
Inhaltsverzeichnis
Was sind Siedlungsabfälle?
Siedlungsabfälle, auch bekannt als gewerbliche Siedlungsabfälle oder Gewerbeabfälle, umfassen Abfälle aus privaten Haushalten sowie gewerbliche und industrielle Abfälle aus öffentlichen Einrichtungen. Diese Abfälle entstehen unter anderem in Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
AVV 200301: Gemischte Siedlungsabfälle
Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) 200301 beschreibt Siedlungsabfälle als gemischt anfallende Gewerbe- oder Industrieabfälle, die zur Verwertung bestimmt sind. Diese Abfälle dürfen nicht der Pflicht zur Überlassung an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen. Gemischte Siedlungsabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle, die keine sperrigen, flüssigen oder gefährlichen Stoffe enthalten.
Kosten für Container zur Entsorgung von Siedlungsabfällen
Die Kosten für Siedlungsabfallcontainer hängen von der Größe des Containers und der Menge der abzugebenden Siedlungsabfälle ab. Zudem variieren die Gesamtkosten, abhängig von Standort, Transportdistanzen und regionalen Gebühren. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, ist es wichtig, den Siedlungsabfallcontainer ordnungsgemäß und nur mit zugelassenen Abfällen zu befüllen.
Hinweis: Die verfügbaren Größen der Container können je nach Liefergebiet variieren.
Größere Siedlungsabfallcontainer sind verhältnismäßig günstiger, da die Logistikanteile im Gesamtpreis niedriger ausfallen. Dies ergibt sich aus dem größeren Fassungsvermögen des Containers im Verhältnis zu den Kosten. Wenn Fragen zur Containergröße offen sind, steht unser Kundendienst gerne zur Verfügung.
Größen unserer Siedlungsabfallcontainer
In den meisten Fällen sind Container über 10 cbm aufgrund ihrer vollen Befüllung zu schwer für den Transport und werden daher selten bereitgestellt. Für eine reibungslose Containerplatzierung benötigen wir eine Durchfahrtsbreite von 3 Metern und eine Höhe von 3,50 Metern.
Diese Maße können je nach Fahrzeug und Container variieren. Bei knappen Platzverhältnissen kontaktieren Sie bitte unsere Hotline, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Der Container wird rückwärts vom LKW auf festem Untergrund platziert und benötigt eine Rangierfläche von etwa 12 bis 15 Metern Länge und 4 Metern Breite.
Was darf in den Siedlungsabfallcontainer?
Siedlungsabfallcontainer sind ausschließlich mit für die dafür vorgesehenen Abfällen zu befüllen. Das Vermischen mit anderen Abfällen, wie z. B. Bauschutt, Erdaushub oder Gartenabfall, führt zu zusätzlichen Sortierkosten und ist nicht gestattet. Die Restabfälle, die nicht stofflich verwertbar sind, werden entweder verbrannt oder einer mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen. Daher sind sie von recyclebaren oder schädlichen Stoffen, wie z. B. Asbest, zu trennen.
Wie wird der Siedlungsabfallcontainer richtig befüllt?
Um Siedlungsabfälle oder Gewerbeabfälle ordnungsgemäß entsorgen zu können, ist der Container richtig zu befüllen. Der gewerbliche Siedlungsabfall darf nicht über den oberen Rand des Containers hinausragen, sondern muss mit diesem abschließen. Eine Überbefüllung kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen sowie den Abtransport erschweren oder sogar verhindern. Zudem könnten zusätzliche Kosten entstehen.
Hinweise zur Entsorgung von Siedlungsabfall
Für die Aufstellung eines Siedlungsabfallcontainers auf privatem Grund ist keine Genehmigung notwendig. Hingegen wird eine Genehmigung benötigt, wenn der Gewerbeabfallcontainer auf öffentlichem Grund platziert wird. Während des Bestellprozesses erhältst du entsprechende Hinweise, falls eine Stellgenehmigung erforderlich ist.
Neben der Notwendigkeit einer Stellgenehmigung sind weiterhin folgende Punkte zu beachten: | |||
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Rechtsvorschriften prüfen | Bei der Aufstellung von Containern sind Gesetzmäßigkeiten einzuhalten:
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Sortierung | Trenne große Mengen an Abfällen wie Plastik, Papier und Glas, da diese Stoffe wiederverwendet werden können. | ||
Gefährliche Stoffe | Entsorge gefährliche Stoffe wie Batterien, Chemikalien und Elektronikgeräte entsprechend den örtlichen Vorschriften und bringe sie zu speziellen Sammelstellen. |
Hier fällt Siedlungsabfall an
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